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Archivgespräch

Donnerstag, 16. März 2023, 18.00 Uhr
Gustav-Heinemann-Bürgerhaus, Vegesack, Studiobühne (A)

"Entschädigung und Wiedergutmachung" für die überlebenden Sinti und Roma des NS Völkermordes - eine zweite Verfolgung?

Referent: Detlef Marzi (1989-1997 Mitarbeiter im Bremer Sinti-Verein), Mitautor eines Manuskriptes für das Buchprojekt von Hans Hesse zur NS-Verfolgung der Sinti und Roma in Nordwestdeutschland.

Gedenktafel für Sinti und RomaFür die wenigen Sinti und Roma, die Deportationen, Vernichtungslager, Zwangsarbeit und die Todesmärsche überlebten und nach 1945 wieder nach Bremen zurückkamen, waren Entschädigungsverfahren und die Wiedergutmachung traumatisierende Prozeduren, die sie als eine "zweite Verfolgung" erlebten.

Der Vortrag informiert am Beispiel der Biografien von Bremer Sinti-Familien und der NS-Verfolgungsgeschichte, wie den Sinti und Roma auch im Nachkriegsdeutschland die Anerkennung als NS-Opfer von Verfolgung und Vernichtung "aus rassischen Gründen" (NS-Sprache) abgesprochen und ihnen angemessene "Wiedergutmachungsleistungen" verwehrt wurden.

Die Täter/innen, die für die NS-Verbrechen verantwortlich waren, konnten ihre Karrieren fortsetzen. Sie wurden für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen. Im Nachkriegsdeutschland urteilten und begutachteten sie Anträge der Sinti und Roma auf Wiedergutmachung und Entschädigung häufig nach den Beurteilungen, die sie in den Täter Akten aus der NS-Zeit vorfanden. Der Bundesgerichtshof legitimierte diese skandalöse Praxis noch 1956, indem er feststellte, dass die Deportationen aus der Zeit vor 1943 nicht aus "rassischen Gründen"(NS-Jargon) erfolgten. Es seien Sicherheitsmassnahmen gegen die "Zigeuner" gewesen, da "Asozialität", "Kriminalität" und "Wandertrieb" zu deren besonderen Eigenschaften gehörten.

Erst 2014 bekannte die damalige Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, dass das BGH-Urteil „unerträglich" und Unrecht war und bat die Opfer um Entschuldigung.

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